Bereits 1/3 aller Neuzulassungen in Deutschland sind Fahrzeuge vom europäischen Markt !
Etwa ein Drittel der in Deutschland zugelassenen Neuwagen sind bereits EU-Neuwagen.
Wie kommt es dazu ?
Mit der Schaffung des Europäischen Binnenmarktes durch den Maastrichter Vertrag gibt
es in Europa schon seit 1992 keine nationalen Märkte mehr, sondern nur noch einen europäischen Markt. Innerhalb dieses Marktes gilt der freie Warenverkehr, also Warenverkehr ohne Zoll (Art. 23 EG-Vertrag). Die EU-Kommission in Brüssel
steht für den freien Markt und sorgt dafür dass der Handel nicht behindert wird.
Warum sind EU-Neufahrzeuge oft günstiger als Neufahrzeuge vom deutschen Markt ?
In einigen Staaten der EU werden neben der auch in Deutschland üblichen Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer zusätzliche Luxus- oder Zulassungs-Steuern erhoben, die abhängig vom Land nach Hubraum, Sicherheitsausstattungen oder auch Verbrauchswerten gestaffelt sind.
Wenn derartige Zusatz-Steuern zusätzlich auf die üblichen Fahrzeugpreise erhoben werden, wäre vielen Kunden ein Neuwagenkauf nicht mehr möglich. Deshalb werden in diesen Ländern oftmals die Werksabgabepreise von den Autoherstellern gesenkt, um auf diesen Märkten Fahrzeuge absetzen zu können.
Die Besonderheit:
Die in einigen Ländern erhobenen Zusatz-Steuern werden nicht bei der Einfuhr nach Deutschland erhoben ! Dies ergibt einen Preisvorteil von bis über 30 Prozent gegenüber den Listenpreisen, selbstverständlich unter Berücksichtigung der deutschen Mehrwertsteuer, die in unseren Preisen immer enthalten ist.
Neben unterschiedlichen Steuermodellen sind Einkommensunterschiede Ursache für sich unterscheidende Fahrzeugpreise innerhalb Europas. Die durchschnittlichen Einkommen gerade der neuen EU-Länder liegen in vielen Fällen 30-60% unter den Einkommen in Deutschland, was eine Anpassung der Preise zur Folge hat.
Wie funktioniert die Zulassung ?
Sie erhalten von uns alle für die Erstzulassung notwendigen Dokumente mit denen das Neufahrzeug bei Ihrer Zulassungsstelle ohne weitere Prüfungen zugelassen werden kann.
Das Fahrzeug muss nicht beim TÜV vorgeführt werden. Der Grund liegt in der sogenannten EG-Typgenehmigung, die Fahrzeuge bei Genehmigungsprüfungen immer für ganz Europa erhalten. Diese wird mit der EG/EWG-Übereinstimmungserklärung des Herstellers (Englisch COC = Certificate of Conformity) bestätigt. Das COC ist ein technisches Datenblatt / Dokument, das je nach Hersteller in englischer / deutscher Sprache oder
der jeweiligen Landessprache des liefernden Vertragshändler verfasst ist.
Die Zulassungsbehörden akzeptieren unabhängig der Sprache alle Varianten, da das COC ständig den gleichen Aufbau hat.
Das COC des Herstellers wird heute mit jedem Neufahrzeug geliefert. Auch bei in Deutschland ansässigen Vertragshändlern wird das COC mit dem Fahrzeug zusätzlich
zum deutschen Fahrzeugbrief ausgehändigt, um das Fahrzeug in jedem EU-Staat ohne weitere technische Prüfungen zulassen zu können. Das COC ist ein europäisches Doku-
ment das für die Einfuhr und Ausfuhr innerhalb der Europäischen Union Gültigkeit hat.
In unserem Fall, der Einfuhr, wird mit dem COC und der Fahrzeugrechnung der deutsche Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bei Ihrer Zulassungsstelle vor Ort erstellt.
Die Fahrzeugbrieferstellung mit dem COC wird in der Regel mit 15,- Euro zusätzlicher Gebühr belegt, da der Zeitaufwand für die Zulassungstelle etwas höher ist.
In einigen wenigen Zulassungsbezirken in Deutschland muss das Neufahrzeug der Zulassungsbehörde vorgeführt werden um die Fahrgestellnummer / Fahrzeugidentnummer am Fahrzeug mit den Papieren abgleichen zu lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde vor Ort.
Wenn Sie Wert auf die Aushändigung eines deutschen Fahrzeugbriefes legen können
wir Ihnen diesen zum Preis von 100,- Euro anbieten.
Der deutsche Kfz-Brief wird dann von einem von uns beauftragten Dienstleistungs-
unternehmen in Zusammenarbeit mit einer Zulassungsbehörde erstellt. Da die Bearbeitung einige Tage in Anspruch nimmt und die Lieferzeit sich damit um wenige Tage verlängert, ist die Zulassung mit dem COC unsere Empfehlung an Sie.
Die Zulassung ist mit den EU-Dokumenten völlig problemlos !
Alle innerhalb der Europäischen Union gehandelten Neufahrzeuge werden mit einer 2-jährigen, bei asiatischen Herstellern 3-jährigen Garantie bis 100.000 km ausgeliefert.
Diese Garantien gelten bei jedem Vertragshändler, egal ob in Deutschland oder einem anderen EU-Staat. Aussagen dass die Hersteller-Garantie in Deutschland nicht gültig wäre oder nur schwer durchsetzbar sei, sind schlicht falsch und haben nur den Zweck Sie vom Kauf eines Neufahrzeuges vom europäischen Markt abzuhalten.
Die Garantien gelten europaweit ohne Einschränkung - Garantiert
Weitere Informationen zur Preisentstehung und Antworten auf weitere Fragen finden Sie unter dem Menupunkt Häufige Fragen FAQ's



